Mrz
14
So
“Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erforderliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.”
(Aus der Wahlbekanntmachung der Stadt Metzingen zur Landtagswahl am 14. März 2021)
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